Seit dem 01. November 2012 gilt eine Kennzeichnungspflicht für alle Pkw-, Leichttransporter- und Lkw-Reifen, die ab dem 1. Juli 2012 produziert und ab dem 01. November 2012 in der EU verkauft werden.
Dabei handelt es sich um eine neue standardisierte Reifenkennzeichnung, die Flottenbetreibern und Reifenkäufern drei wichtige Informationen zur Verfügung stellt:
Die Nasshaftung liefert den Verbrauchern Informationen über einen entscheidenden Sicherheitsaspekt von Reifen: ihre Haftung auf nasser Fahrbahn. Verbesserte Nasshaftung verkürzt den Bremsweg auf nasser Fahrbahn.
Die Höhe des externen Rollgeräuschs eines Reifens wird auf der Kennzeichnung der Europäischen Kommission in Dezibel in Kombination mit ein, zwei oder drei Schallwellen ausgedrückt. Eine Welle kennzeichnet den niedrigsten Geräuschpegel. Dies bedeutet, dass die Geräuschemission des Reifens mindestens 3 dB unter der zukünftigen gesetzlichen Grenze liegt.
Die Kraftstoffeffizienz wird in Klassen von A bis G ausgedrückt, ähnlich der bereits existierenden Kennzeichnung der Energieeffizienz auf Haushaltsgeräten wie Kühlschränken. „A" kennzeichnet dabei die beste Leistung in dieser Kategorie, „G" kennzeichnet die schlechteste Leistung, die immer noch innerhalb der gesetzlichen Grenzen liegt.
Das Label ist bereist existierenden Energieeffizienz-Etiketten sehr ähnlich, wie sie etwa auf Kühlschränken oder Waschmaschinen schon seit geraumer Zeit angebracht sind.
Das neue Etikett dient vor allem der Verbraucherinformation hinsichtlich Sicherheit und Wirtschaftlichkeit bzw. Ökologie des Reifens. Der Kunde ist besser aufgeklärt und kann sich bewusst für einen sichereren und umweltfreundlicheren Reifen entscheiden.
* Auswahl
Der Verbraucher muss sich darüber im Klaren sein, dass die drei gesetzlich verankerten Kriterien zwar wichtige, aber nicht die einzigen Leistungsmerkmale für einen Reifen sind.
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